Erklärung #
Leichenschändung ist strengstens untersagt, dazu zählt:
- das Einschlagen
- das Eintreten
- das Schießen
- das Verbrennen / Schänden
- Respektloses Verhalten (Tea-Bagging, etc eingeschlossen)
gegenüber einer Leiche / Bewusstlosen Person.
Besonderheit #
Ebenfalls ist das „verstecken“ einer bewusstlosen Person untersagt.